Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AL 115/10 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 10.03.2010 geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer Regelungsanordnung wird abgelehnt. Kosten des Antragstellers werden nicht erstattet.


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