Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 1199/10 B

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 02.06.2010 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.