Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 4 KR 192/10 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Staatskasse wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 26.02.2010 geändert. Die Entschädigung der Beschwerde- gegnerin wird auf 2,50 Euro festgesetzt. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.