Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 1209/10 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 02.06.2010 geändert und dem Kläger Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C, E, bewilligt. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.