Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 10 P 76/10 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 26.05.2010 aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung einstweiligen Rechtschutzes abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens für beide Rechtszüge. Der Streitwert wird für jeden Rechtszug auf 5000 Euro festgesetzt.


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