Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1275/10

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 22.06.2010 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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