Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1918/10 B ER

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.11.2010 wird zurückgewiesen. Kosten des Antragstellers sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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