Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 2075/10 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.11.2010 aufgehoben. Der Antrag der Antragstellerin wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten der Antragstellerin werden nicht erstattet.


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