Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 1602/10 B

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 01.09.2010 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.