Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 22/09

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 20.01.2009 geändert und die Beklagte verurteilt, dem Kläger 700 Euro zu erstatten. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechts- zügen zu 1/3 und der Kläger zu 2/3. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.119,42 Euro festgesetzt.


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