Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1984/10 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 11.10.2010 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren ab 18.08.2010 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T, J, beigeordnet.


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