Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 2175/10 NZB

Tenor

Die Beschwerde der Kläger gegen die die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 15.11.2010 - S 39 AS 3358/10 - wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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