Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1930/10 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 11.10.2010 geändert und der Klägerin Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt X bewilligt.


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