Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 2151/10 B ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 09.12.2010 wird zurückgewiesen. Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. D in E für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.


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