Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 8 R 954/10 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 6.9.2010 geändert. Der Streitwert für das Klageverfahren wird endgültig auf 4.812,77 Euro festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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