Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 94/11 B ER und L 19 AS 95/11 B

Tenor

Die Beschwerden der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 11.01.2011 werden zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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