Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 13 EG 14/10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichs Köln vom 21.01.2010 geändert und die Klage abgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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