Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 17 U 46/09

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 25. November 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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