Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 B 33/09 SB

Tenor

Die Beschwerde des Bevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 10.08.2009 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.


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