Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 2222/10 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 15.11.2010 geändert. Dem Kläger wird ab 08.10.2010 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T, N, beigeordnet.


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