Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 106/10 B ER und L 11 KA 119/10 B ER

Tenor

Der Streitwert für das Verfahren L 11 KA 106/10 B ER wird auf 40.500,00 EUR festgesetzt. Der Streitwert für das Verfahren L 11 KA 119/10 B ER wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.


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