Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 12 AS 2155/10

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 22.06.2010 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Verfahren wird auf 1.373,00 EUR festgesetzt.


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