Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 812/10

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 27.04.2010 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird endgültig auf 1.000,- Euro festgesetzt.


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