Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 595/11 B ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 28.03.2011 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Anträge der Antragsteller auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren werden abgelehnt.


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