Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 760/11 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 06.04.2011 geändert. Dem Kläger wird ab Antragstellung (18.08.2010) Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L, P, beigeordnet.


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