Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 938/11 NZB

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 25.03.2011 - S 35 AS 1779/10 - wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


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