Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 657/11 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 01.03.2011 geändert. Der Klägerin wird zur Durchführung des erstinstanzlichen Hauptsacheverfahrens ab dem 18.10.2010 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt R aus O beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.


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