Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 37/12 B

Tenor

Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 11.01.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.