Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 8 R 442/11 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 29.3.2011 geändert. Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 23.000 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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