Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 B 411/09 AS

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 15.10.2009 geändert. Dem Kläger zu 1) wird Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt L, P, mit Wirkung ab 13.07.2010 bewilligt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Beschwerden der Kläger 2) bis 5) werden zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.