Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 12/11 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.11.2010 geändert. Der Klägerin wird ab dem 29.08.2011 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin L, O, beigeordnet.


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