Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 8 LW 3/09

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.5.2009 geändert. Die Klage wird abgewiesen, soweit eine Rente wegen Erwerbsminderung bis zum 31.5.2009 begehrt wird. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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