Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 1 KR 304/10

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.03.2010 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 40.000 EUR festgesetzt.


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