Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 20 SO 341/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13.04.2011 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für den ersten und zweiten Rechtszug jeweils auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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