Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 SF 316/11 G

Tenor

Die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 19.08.2011 - L 7 AS 1364/11 B ER - wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


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Referenzen

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