Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1311/11 NZB

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.06.2011 - S 19 AS 1065/11 - wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.


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