Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 110/11 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozial- gerichts Düsseldorf vom 25.05.2011 abgeändert und der Streitwert für den Rechtsstreit S 14 KA 62/11 ER auf 15.000,00 EUR festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde der Antragsgegnerin und die Beschwerde des AntragssteIlers werden zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


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