Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 742/11 NZB

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 22.02.2011 - S 9 (23) AS 36/08 - wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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