Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 140/10 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 15.11.2010 abgeändert und der Streitwert für den Rechtsstreit S 52 (16,9) KA 147/06 auf 120.000,00 EUR festgesetzt. Kosten sind nicht zu erstatten.


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