Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 140/10 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 15.11.2010 abgeändert und der Streitwert für den Rechtsstreit S 52 (16,9) KA 147/06 auf 120.000,00 EUR festgesetzt. Kosten sind nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen