Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 12 AS 2100/11 B

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts (SG) Dortmund vom 18.11.2011 geändert. Dem Kläger wird zur Durchführung des Verfahrens vor dem SG Prozesskostenhilfe ratenfrei bewilligt und Rechtsanwalt C, C, beigeordnet.


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