Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 1499/11 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 03.06.2011 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L aus E beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.


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