Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 1836/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 05.01.2011 wird zurückgewiesen. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Klägers sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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