Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 AY 125/11 B

Tenor

Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 29.09.2011 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.