Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 12 AS 161/12 B ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 24.01.2012 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.