Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 6 AS 2232/11 NZB

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.11.2011 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.


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