Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 8 R 108/09

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 9.7.2007 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 12.4.2010 wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das gesamte Verfahren auf 12.824,00 Euro festgesetzt.


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