Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 19 AS 544/12 B ER

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.02.2012 wird zurückgewiesen. Der Antrag der Antragstellerin wird als unzulässig verworfen. Der Antragsgegner trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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