Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 14 R 1148/11 B

Tenor

Die Beschwerden der beiden Klägerinnen und des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.12.2011 werden als unzulässig verworfen. Die gegen denselben Beschluss gerichtete Beschwerde der Rechtsanwältin wird zurückgewiesen.


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