Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 AS 1305/11 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerinnen wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.06.2011 geändert. Den Klägerinnen wird für das Klageverfahren ab Antragstellung Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt S aus E beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.


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