Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 18 KN 242/11 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 01.09.2011 geändert. Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf EUR 1.000 (in Worten: eintausend) festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. Dieser Beschluss ergeht gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.


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